AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Einlieferung und Verkaufsvereinbarung - Verkauf im Kundenauftrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Einlieferung und den Verkauf von Uhren über die Spliedt & Cie GmbH

Stand Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Uhren an die Spliedt & Cie GmbH (nachfolgend „Händler“) durch natürliche oder juristische Personen (nachfolgend „Einlieferer“) zur Veräußerung auf Grundlage einer individuell geschlossenen Verkaufsvereinbarung. Mit Unterzeichnung der Verkaufsvereinbarung erkennt der Einlieferer die AGB der Spliedt & Cie GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Einlieferer übergibt dem Händler eine oder mehrere Uhren zur Präsentation, Lagerung und Weiterveräußerung an Endkunden.
  2. Der Verkauf erfolgt durch den Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch auf Grundlage der jeweiligen Verkaufsvereinbarung.
  3. Der vereinbarte Mindestverkaufspreis (netto) sowie die Händlerprovision werden individuell in der Verkaufsvereinbarung festgelegt.
  4. Bis zum endgültigen Verkauf und Ablauf der in Ziffer 4 genannten Bedingungen verbleibt die eingelieferte Uhr im Eigentum des Einlieferers.


3. Mindestlaufzeit der Einlieferung

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate ab Annahme der Uhr durch den Händler.
  2. Während dieser Zeit ist eine Rückforderung nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Absprache möglich.
  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Einlieferung automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern keine Rückgabe verlangt oder vom Händler veranlasst wird.
  4. Die automatische Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit gemäß § 138 BGB (keine Sittenwidrigkeit).

4. Eigentums- und Risikoverlagerung

  1. Die eingelieferte Uhr bleibt bis zum endgültigen rechtswirksamen Verkauf im Eigentum des Einlieferers.
  2. Der Eigentumsübergang an den Händler erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang durch den Endkunden und nach Ablauf sämtlicher gesetzlicher Rückgabe- oder Widerrufsfristen (z. B. 14 Tage bei Online-Verkäufen).
  3. Bis zum Ablauf dieser Fristen verbleiben Eigentum und wirtschaftliches Risiko beim Einlieferer.
  4. Wird die Uhr vom Käufer fristgerecht zurückgegeben oder widerrufen, gilt der Verkauf als nicht erfolgt. Der Einlieferer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Auszahlung.
  5. Erst nach Ablauf der Rückgabefristen wird der Händler Eigentümer, und die Abrechnung erfolgt gemäß Ziffer 5.

5. Abrechnung & Vergütung

  1. Die Abrechnung erfolgt nach endgültigem Verkauf gemäß der Verkaufsvereinbarung:
    a. Direktverkauf (stationär):
    Der Einlieferer erhält den Nettoverkaufspreis abzüglich der individuell vereinbarten Provision.
    b. Verkauf über die Händler-Website (www.spliedt.de):
    Vom Nettoverkaufspreis werden zunächst 3,5 % Verkaufsgebühr abgezogen, anschließend die vereinbarte Provision.
    c. Verkauf über Drittplattformen (z. B. Chrono24):
    Vom Verkaufserlös werden zunächst Plattformkosten inkl. MwSt. und anschließend die vereinbarte Provision abgezogen.
  2. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang durch den Endkunden und Ablauf aller Rückgabefristen.
  3. In der Provision enthalten sind sämtliche Händlerleistungen: Wertermittlung, Fotografie, Lagerung, Präsentation, Kundenkommunikation und Verkaufsabwicklung sowie Werbeanzeigen.
  4. Ankaufbeleg als Abrechnungsnachweis:
    Die Abrechnung erfolgt in Form eines vom Händler ausgestellten Ankaufbelegs, der den finalen Auszahlungsbetrag an den Einlieferer ausweist.
    Dieser Beleg gilt als vereinbarte Abrechnung und dokumentiert zugleich den Eigentumsübergang.
    Sofern der Einlieferer eine Erläuterung zur Zusammensetzung des Auszahlungsbetrags wünscht, bemüht sich der Händler, eine nachvollziehbare Übersicht zur Verfügung zu stellen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar und organisatorisch möglich ist.

6. Rückgabe und Lagerung

  1. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Einlieferer jederzeit die Rückgabe verlangen.
  2. Der Rückversand erfolgt auf Risiko und Kosten des Einlieferers.
  3. Reagiert der Einlieferer trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Händler:
    a. die Uhr auf Kosten des Einlieferers zurücksenden oder
    b. nach weiteren 60 Tagen vom Vertrag zurücktreten und die Uhr auf eigene Rechnung verwerten.
  4. Bei Rückgabe trägt der Einlieferer etwaige Versand- und Lagerkosten.

7. Echtheit, Eigentum & rechtliche Risiken

  1. Der Einlieferer sichert zu, dass:
    a. die Uhr echt ist und keine Fälschung darstellt,
    b. er rechtmäßiger Eigentümer ist,
    c. keine Rechte Dritter bestehen (z. B. Sicherungsübereignung, Pfändung, Diebstahl).
  2. Sollte sich die Uhr als Fälschung, gestohlen oder nicht rechtmäßig veräußert herausstellen, stellt der Einlieferer den Händler von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und haftet für sämtliche daraus resultierenden Schäden.
  3. Der Händler ist berechtigt, verdächtige Ware zur Prüfung an Behörden, Markeninhaber oder Sachverständige zu übergeben.

8. Zustand, Mängel & Offenlegungspflicht

  1. Der Einlieferer ist verpflichtet, sämtliche bekannten Mängel, Umbauten oder nicht originale Komponenten bei Übergabe schriftlich anzugeben.
  2. Unterbleibt diese Offenlegung, haftet der Einlieferer für Rückabwicklungen, Schäden oder Wertverluste, die hieraus entstehen.
  3. Der Händler kann in diesen Fällen Rückgriff auf den Einlieferer nehmen.

9. Haftung & Versicherung

  1. Der Händler haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten für Verlust oder Beschädigung.
  2. Die Uhr wird nach bestem Wissen gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer oder Wasserschäden versichert.
  3. Erfolgt keine oder nur teilweise Erstattung durch die Versicherung und liegt keine Pflichtverletzung des Händlers vor, haftet der Händler nicht. Das Risiko trägt der Einlieferer.
  4. Für Schäden durch Dritte (z. B. Käufer, Versanddienstleister, Plattformen) haftet der Händler nur bei eigenem Verschulden.

10. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
  2. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung auf www.spliedt.de.

11. Vertragsdauer & Kündigung

  1. Die Zusammenarbeit erfolgt unbefristet.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Einlieferer mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
  3. Offene Rückgaben und Abrechnungen sind nach Kündigung zeitnah abzuwickeln.


12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Spliedt & Cie GmbH.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Uhrenankäufe

AGB – Ankauf von Uhren durch die Spliedt & Cie GmbH

Stand: Juni 2025

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Ankauf von Uhren durch die Spliedt & Cie GmbH (nachfolgend „Händler“) von natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Verkäufer“), unabhängig davon, ob a) die Uhr im Rahmen eines vorherigen Verkaufsauftrags (Einlieferung) übernommen wird oder b) ein direkter Ankauf ohne vorherige Einlieferung erfolgt.

Zustandekommen des Kaufvertrags

Der Ankauf erfolgt auf Grundlage einer individuell abgestimmten Preisvereinbarung, die auf Basis der vom Verkäufer übermittelten Angaben zum Zustand der Uhr getroffen wird. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Uhr beim Händler eingegangen, erfolgreich geprüft und der vereinbarte Betrag durch den Händler an den Verkäufer ausgezahlt wurde. Die Zahlung des Ankaufspreises sowie die Ausstellung eines Ankaufsbelegs gelten als verbindliche Annahme des Angebots durch den Händler. Der im Ankaufsbeleg genannte Preis basiert auf dem vom Verkäufer vorab beschriebenen Zustand. Bei Abweichungen behält sich der Händler vor, den Ankauf abzulehnen oder ein neues Preisangebot zu unterbreiten. Nach erfolgter Auszahlung und Ausstellung des Ankaufsbelegs gilt der Ankauf grundsätzlich als abgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht des Händlers, bei nachträglich festgestellten Fälschungen, Manipulationen oder sonstigen Täuschungen den Kauf rückabzuwickeln und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Eigentum, Echtheit & Freistellung

Der Verkäufer sichert zu, dass er alleiniger Eigentümer der Uhr ist und frei darüber verfügen kann, die Uhr echt ist und keine Fälschung darstellt, und keine Rechte Dritter bestehen (z. B. Sicherungsübereignung, Pfändung, Diebstahl). Stellt sich nachträglich heraus, dass diese Angaben nicht zutreffen, verpflichtet sich der Verkäufer, den Händler von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

Zustand & Offenlegungspflicht

Der Verkäufer ist verpflichtet, alle bekannten Mängel, Umbauten, nicht originale Komponenten oder Eingriffe an der Uhr vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Der Händler ist berechtigt, die Uhr zur Prüfung der Echtheit und des Zustands an autorisierte Partner, Hersteller oder Sachverständige weiterzugeben. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln kann der Händler vom Vertrag zurücktreten.

Eigentumsübergang & Auszahlung

Der Eigentumsübergang erfolgt mit der Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Händler an den Verkäufer sowie der Ausstellung des Ankaufsbelegs. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich nach abgeschlossener Prüfung der Uhr hinsichtlich Zustand, Echtheit und rechtlicher Verfügbarkeit. Stimmt der tatsächliche Zustand mit den vorab gemachten Angaben des Verkäufers überein, wird der vereinbarte Preis ohne Abzug gezahlt. Weichen Zustand, Herkunft oder Ausstattung wesentlich von den gemachten Angaben ab, ist der Händler berechtigt, vom Ankauf zurückzutreten oder ein neues Kaufangebot zu unterbreiten. Erfolgt die Auszahlung, gilt der Ankauf als abgeschlossen und der im Ankaufsbeleg ausgewiesene Preis als endgültig vereinbart. Eine Rückabwicklung bleibt vorbehalten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die verkaufte Uhr gefälscht, gestohlen, erheblich manipuliert oder nicht rechtmäßig veräußert wurde.

Versand, Übergabe & Risiko

Wird die Uhr per Versand übergeben, trägt der Verkäufer das Transportrisiko bis zum Eingang beim Händler – es sei denn, ein versicherter Versand wurde ausdrücklich vereinbart und durchgeführt. Der Händler empfiehlt ausdrücklich den versicherten Versand mit Zustellnachweis. Bei persönlicher Übergabe geht das Risiko mit der physischen Übergabe an den Händler über. Wird eine Uhr zur Bewertung oder zum möglichen Ankauf durch den Händler über einen beauftragten Versanddienstleister (z. B. DHL Express oder Kurier) im Namen des Verkäufers abgeholt, erfolgt der Transport in der Regel auf Kosten des Händlers und ist über eine Transportversicherung abgesichert. Unabhängig von der Kostenübernahme bleibt der Verkäufer rechtlich Versender der Ware und ist für die ordnungsgemäße Verpackung, Deklaration sowie für den Nachweis des Versandinhalts verantwortlich. Da der Händler vor Übergabe keine Kenntnis vom konkreten Inhalt der Sendung hat, wird für Inhalt, Vollständigkeit oder Wert der Sendung keine Haftung übernommen, sofern keine nachweisbare Pflichtverletzung durch den Händler oder seine Erfüllungsgehilfen vorliegt. Im Schadensfall (z. B. Verlust, Diebstahl oder Transportschaden) tritt der Händler etwaige Ansprüche aus der Transportversicherung an den Verkäufer ab. Die Abwicklung einer möglichen Entschädigung erfolgt – je nach Versicherungsbedingungen – entweder durch den Verkäufer selbst oder durch den Händler im Namen des Verkäufers.

Rückabwicklung

Sollte sich nach Übergabe herausstellen, dass die Uhr nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, Rechte Dritter bestehen oder es sich um eine Fälschung handelt, ist der Händler berechtigt, vom Ankauf zurückzutreten. In diesem Fall erfolgt die Rückgabe der Uhr auf Kosten und Risiko des Verkäufers. Gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

Datenschutz

Personenbezogene Daten des Verkäufers werden ausschließlich zur Abwicklung des Ankaufs, zur Dokumentation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung unter www.spliedt.de.

Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Spliedt & Cie GmbH. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.