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AGB – Einlieferung und Verkaufsvereinbarung

Spliedt & Cie GmbH – Stand Nov. 2025


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Uhren an die Spliedt & Cie GmbH (nachfolgend „Händler“) durch natürliche oder juristische Personen (nachfolgend „Einlieferer“) zur Veräußerung auf Grundlage einer individuell geschlossenen Verkaufsvereinbarung. Mit Unterzeichnung der Verkaufsvereinbarung erkennt der Einlieferer diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.


2. Vertragsgegenstand

  1. Der Einlieferer übergibt dem Händler eine oder mehrere Uhren zur Präsentation, Lagerung und Weiterveräußerung an Endkunden.

  2. Der Verkauf erfolgt durch den Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch auf Grundlage der Verkaufsvereinbarung.

  3. Der Mindestverkaufspreis (netto) und die Händlerprovision werden individuell vereinbart.

  4. Bis zum endgültigen Verkauf verbleibt die eingelieferte Uhr im Eigentum des Einlieferers.


3. Mindestlaufzeit der Einlieferung 

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate ab Annahme der Uhr durch den Händler.

  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Einlieferung jeweils automatisch um einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.

  3. Während der Mindestlaufzeit ist eine Rückforderung nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Abstimmung möglich.


4. Eigentums- und Risikoverlagerung

  1. Die eingelieferte Uhr bleibt bis zum endgültigen rechtswirksamen Verkauf Eigentum des Einlieferers.

  2. Der Händler trägt die Obhutspflicht und das Verwahrungsrisiko für die ihm überlassene Uhr ab Übergabe, soweit kein Fall der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9 vorliegt.

  3. Der endgültige Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Endkunden und Ablauf aller gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgabefristen.

  4. Wird die Uhr vom Käufer fristgerecht zurückgegeben oder widerrufen, gilt der Verkauf als nicht erfolgt; ein Auszahlungsanspruch des Einlieferers besteht dann nicht.


5. Abrechnung & Vergütung

  1. Die Abrechnung erfolgt nach endgültigem Verkauf gemäß der Verkaufsvereinbarung.

a. Direktverkauf (stationär)

Auszahlung des Nettoverkaufspreises abzüglich der vereinbarten Provision.

b. Verkauf über die Händler-Website

Vom Nettoverkaufspreis werden zunächst 3,5 % Verkaufsgebühr, anschließend die Provision abgezogen.

c. Verkauf über Drittplattformen

Vom Erlös werden zunächst sämtliche Plattformkosten inkl. MwSt., anschließend die Provision abgezogen.

  1. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang des Endkunden und Ablauf aller Widerrufsfristen.

  2. Die Provision umfasst sämtliche Händlerleistungen (Wertermittlung, Fotografie, Lagerung, Präsentation, Kundenkommunikation, Abwicklung, Werbung).

  3. Ankaufbeleg als Abrechnung:
    Der Händler stellt für die Abrechnung einen Ankaufbeleg aus, der den finalen Auszahlungsbetrag ausweist und den Eigentumsübergang dokumentiert.

  4. Auf Wunsch erstellt der Händler eine verständliche Übersicht zur Zusammensetzung des Auszahlungsbetrags.


6. Rückgabe und Lagerung

  1. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Einlieferer jederzeit die Rückgabe verlangen.

  2. Reagiert der Einlieferer trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Händler die Uhr auf Kosten des Einlieferers zurücksenden.

  3. Ist eine Zustellung nicht möglich oder wird die Annahme verweigert, wird die Uhr für weitere 60 Tage eingelagert.

  4. Nach Ablauf dieser Frist ist der Händler berechtigt, die Uhr auf Kosten des Einlieferers einer öffentlichen Versteigerung nach den gesetzlichen Regeln (§§ 383 ff. BGB analog) zuzuführen.

  5. Ein Überschuss steht dem Einlieferer zu; der Händler kann Kosten für Lagerung und Verwertung abziehen.


7. Echtheit, Eigentum & rechtliche Risiken

Der Einlieferer garantiert:
a) Echtheit der Uhr,
b) rechtmäßiges Eigentum,
c) keine Rechte Dritter (Pfändung, Sicherungsübereignung, Diebstahl).

Bei Täuschung oder Fälschung hat der Einlieferer den Händler von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Händler darf verdächtige Ware Behörden, Markeninhabern oder Sachverständigen vorlegen.


8. Zustand, Mängel & Offenlegungspflicht

Alle bekannten Mängel, Umbauten oder nicht originale Komponenten sind bei Übergabe schriftlich offenzulegen. Unterbleibt die Offenlegung, haftet der Einlieferer für daraus resultierende Schäden oder Rückabwicklungen.


9. Haftung & Versicherung

  1. Der Händler haftet für Schäden an der eingelieferten Uhr bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Händler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

  3. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit besteht keine Haftungsbeschränkung.

  4. Die Uhr ist im Rahmen der Betriebsversicherung gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer und Wasserschäden versichert.

  5. Soweit keine Versicherungsleistung erfolgt und den Händler kein Verschulden trifft, ist die Haftung ausgeschlossen.


10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung auf www.spliedt.de


11. Vertragsdauer & Kündigung

Die Zusammenarbeit erfolgt unbefristet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann mit 14 Tagen Frist gekündigt werden. Offene Rückgaben und Abrechnungen sind zeitnah abzuwickeln.


12. Schlussbestimmungen

Deutsches Recht gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Spliedt & Cie GmbH.
Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.


AGB – Ankauf von Uhren

Spliedt & Cie GmbH – Stand Nov. 2025


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Ankäufe von Uhren durch die Spliedt & Cie GmbH – unabhängig davon, ob ein vorheriger Verkaufsauftrag besteht oder nicht.


2. Zustandekommen des Kaufvertrags

Der Ankauf erfolgt auf Basis einer individuellen Preisvereinbarung. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn:

  • die Uhr eingegangen ist,

  • erfolgreich geprüft wurde,

  • und der vereinbarte Betrag ausgezahlt wurde.

Die Zahlung und der ausgestellte Ankaufbeleg gelten als Annahme durch den Händler.
Bei Abweichungen vom beschriebenen Zustand kann der Händler ein neues Angebot unterbreiten oder vom Ankauf zurücktreten.

Bei später festgestellten Fälschungen, Manipulationen oder Täuschungen kann der Ankauf rückabgewickelt werden.


3. Eigentum, Echtheit & Freistellung

Der Verkäufer garantiert:

  • alleinige Eigentümerschaft,

  • Echtheit der Uhr,

  • Freiheit von Rechten Dritter.

Bei Täuschung haftet der Verkäufer und stellt den Händler von allen Ansprüchen Dritter frei.


4. Zustand & Offenlegungspflicht

Alle bekannten Mängel, Umbauten oder nicht originale Teile sind vollständig offenzulegen.
Der Händler darf die Uhr durch Hersteller, Partner oder Sachverständige prüfen lassen.
Bei arglistigem Verschweigen kann der Händler zurücktreten.


5. Eigentumsübergang & Auszahlung

Eigentumsübergang erfolgt mit Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises und Ausstellung des Ankaufbelegs.
Weicht der tatsächliche Zustand wesentlich ab, kann der Händler zurücktreten oder ein neues Angebot machen.
Bei Täuschung, Fälschung oder Rechtsmängeln kann der Ankauf rückabgewickelt werden.


6. Versand, Übergabe & Risiko 

  1. Bei Versand durch den Verkäufer trägt dieser das Transportrisiko bis zur Ankunft beim Händler.

  2. Bei persönlicher Übergabe geht das Risiko mit tatsächlicher Übergabe auf den Händler über.

  3. Holt ein vom Händler beauftragter Versanddienstleister die Uhr beim Verkäufer ab, trägt der Händler das Risiko ab Übergabe an den Versanddienstleister.

  4. Der Verkäufer muss die Uhr sachgerecht verpacken.

  5. Im Schadensfall tritt der Händler etwaige Versicherungsansprüche an den Verkäufer ab, sofern kein Verschulden des Händlers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.


7. Datenschutz

Es gelten unsere die Datenschutzbestimmungen. Siehe Datenschutz.


8. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Spliedt & Cie GmbH.
Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.